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Versicherung

Ratgeber Reit-Versicherung:  Fragen und Antworten

Wer haftet bei Unfällen mit Pferden –  der Reiter oder Besitzer ?  Und wie ist die Ausrüstung versichert?

Reiten gilt als Risikosportart. Pferde sind Fluchttiere.

Aus dieser Kombination kann sich ein gewisses Risiko ergeben. Schnell ist ein Huf in ein geparktes Auto geschlagen, wenn das Pferd scheut oder der Reiter noch unerfahren ist.
Hier lohnt ein Blick auf den Versicherungszustand, um für den Fall der Fälle gerüstet zu sein.

Der Reiter haftet

Entsteht beim Umgang mit einem Pferd ein Schaden, muss der Führer/Reiter dafür aufkommen, auch wenn er nicht der Besitzer des Pferdes ist. Dies kann also leicht bei zum Ausritt geliehenen Pferden der Fall sein.

 

Beispiel:

Schlägt der Huf zum Beispiel eine Beule in ein parkiertes Auto, haftet der Führer/Reiter mit seiner Privathaftpflichtversicherung.  

Die Versicherung wird u.U. prüfen, ob der Reiter fahrlässig gehandelt hat, und ob der Vorfall unter Beachtung der Verkehrsregeln hätte vermieden werden können.

 

Fährlässigkeit:

Der Reiter galoppiert über einen Parkplatz oder stark beparktes Wohngebiet.

Der Reiter hält sich nicht an Absprachen, wie z.B. Reiten nur in vorgeschriebenem Gelände erlaubt.

Der Reiter missachtet die Verkehrsregeln.

Keine Fahrlässigkeit:

Das Pferd erschcikt vor einem fremden Hund, wonach ein Unfall oder Schaden entsteht. 

Wenn nachweisbar ist, dass der Schaden aufgrund von pferdetypischem Verhalten (Flucht bei Erschre­ck­en, Schlagen in Angstsituationen) entstanden ist.

Vorsorge ist besser als Nachsorge

Falls der Reiterhof keine entsprechende Versicherung hat im Schadenfall von Ihnen eine Entschädigung verlangt, schliessen Sie eine entsprechende Deckung ab.


Lassen Sie sich vom Reiterhof bestätigen, dass die Deckung welche Sie abschliessen ausreichend ist.

Zusatz zur Privathaftpflicht: “Reiten fremder Pferde”

Sinnvollen Versicherungsschutz bietet dieser Zusatz, vor allem wenn man des öfteren fremde Pferde zum Ausreiten leiht. Hier sind alle Kosten für Schäden gedeckt, sofern diese nicht mit Absicht oder Fahrlässigkeit verursacht wurden.


In der Regel versicherte Leistungen:
Versichert sind verschiedene Kosten, welche durch das Entlehnen oder Mieten eines Pferdes anfallen können wie z.B:

 – unfallbedingte Heilungskosten
 – Sattel, Zaumzeug, Reitausrüstung
 – Der Tod des Tieres
 – die vorübergehende Gebrauchsunfähigkeit


Im Todesfall ist meist eine festgeschriebene Versicherungssumme vorgesehen. Dievorübergehende Gebrauchsunfähigkeit wird in der Regel mit einem Tagesgeld-Satz abgegolten für die Dauer bis zur Heilung des Pferdes.

Beispiel:
Bei einem Ausritt stürzen Sie mit dem Pferd, dieses verletzt sich am Bein und kann während zwei Wochen nicht mehr vermietet werden, dazu kommen die Behandlungskosten beim Tierarzt. Dieser Fall wäre versichert. Sowohl die Kosten für den Tierarzt, als auch Folgekosten von 14 Tagen Vermietungsunfähigkeit.


In der Regel nicht versicherte Leistungen:
 – Teilnahmen an Springturnieren oder Wettkämpfen
 – Prüfungen
 – Patrouillenritte

Möchte der Reiter aber doch explizit an einer reitsportlichen Veranstaltung, wie einem Springturnier teilnehmen muss der Versicherung vorher gemeldet werden. Dann kann die Deckung durch eine hieraus entstehende Verletzung oder Schaden aufgestockt werden.

Wer haftet bei Diebstahl

Versicherungsbeispiele:
Das Lieblings-Zaumzeug oder der massgeschneiderte Sattel wurden aus dem Stall gestohlen.
 – In der Hausratversicherung mitversichert

Der Hobbyreiter leiht ein Pferd zum Ausreiten. Bei einem Halt vor einem Gasthaus wird die gelehnte
Reitausrüstung gestohlen.
 – Privathaftpflicht mit Zusatz «Reiten fremder Pferde»

Für Besitzer: Krankenversicherung für das Pferd

Weiter kann auch eine Versicherung für das Pferd selber abgeschlossen werden. Diese springt im Todesfall oder bei Verletzungen ein. Es werden zumeist nur gesunde Pferde und bis zum Alter von 15 Jahren in die Versicherung aufgenommen. Dies kann jedoch variieren und wird auch vom Urteil des vorher untersuchenden Tierarztes abhängen.

In der Regel versichert:
 – Tod des Tieres
 – tierärztliche Kosten, wie z.B. Operationen, Heilungskosten, Reha
 – Diebstahl

Die erstatteten Kosten sind immer abhängig vom Alter des Pferdes und weichen bei den Versicherungsgesellschaften untereinander ab.
Alle Besitzer schliessen eine solche Versicherung in der Regel ab, da die Prämie eher gering ist, die Kosten hingegen für eine Operation des Tieres sofort ins Geld läuft. Auch wäre bei einem plötzlichen Ableben des Pferdes der Wert schlagartig verloren, so springt die Versicherung ein.

Die Angebote der Versicherungen sind also sehr unterschiedlich und können nicht abschliessend aufgeführt werden. Daher lohnt es sich auf jeden Fall, Offerten von diversen Anbietern anzufordern und so zu entscheiden, wo und ob man seinen geliebten Vierbeiner versichern will.